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Softwarevertragsrecht, AGB Werkvertrag: Abnahme

Die Abnahme ist die Billigung der hergestellten oder angepassten Software. Im Deutsch der Juristen heißt es, daß der Kunde durch die Erklärung der Abnahme erklärt, daß das herzustellende Werk im Wesentlichen die vertraglich vereinbarten Eigenschaften und Funktionen aufweist. Die Abnahme

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Markenrecht: Schutzfähigkeit von Mail-Adressen

Das EuG hat über den Schutzumfang von als Marken eingetragenen E-Mail-Adressen entschieden (Urteil vom 16.09.2013 – T-338/09). Danach kann sich eine Zeichenähnlichkeit mit konfligierenden Marken allein aus einer Übereinstimmung mit dem Domain-Teil ergeben. Im konkreten Fall stritten zwei Anwaltskanzleien, die

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