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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf- und Werkvertragsrecht

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf – und Werkvertragsrecht Selbstvornahme Das Selbstvornahmerecht ist das Recht des Kunden, auf Kosten des Anbieters Nacherfüllungsansprüche durch Dritte zu realisieren. Für diese Tätigkeit kann der Kunde auch einen Vorschuss anfordern. Die praktische Relevanz des Rechts auf Durchführung

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Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverletzung trotz Einhaltung beruflicher Sorgfalt

Auch wer alles unternimmt, was die berufliche Sorgfalt gebietet, kann einen Wettbewerbsverstoß begehen. Das entschied der EuGH und bringt damit weitere Klarheit in das System der wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken (Urteil vom 19.09.2013 – C-435/11). Betroffene Unternehmen sind auf Schadensersatzansprüche verwiesen. Zunächst

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