AGB-Recht: Vertragsstrafen für Nichteinhaltung von Zwischenfristen
Bei mehraktigen und lang andauernden Werkverträgen versuchen Auftraggeber häufig, den Auftragnehmer durch die Verwendung von Vertragsstrafenklauseln zu einer termingerechten Fertigstellung anzuhalten. In einer aktuellen Entscheidung schränkt der BGH die Zulässigkeit solcher Klauseln ein, soweit es um die Nichteinhaltung von Zwischenfristen
