Anbieterkennzeichnung im Internet
Teil I Anbieter von „Telemedien“ – also elektronischen Informations- und Kommunkationsdiensten wie sie z.B. im Internet erbracht werden – müssen ihre Angebote mit einer Anbieterkennzeichnung versehen. Im Jargon des Internets wird diese Kennzeichnung „Impressum“ genannt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich