Mietrecht: aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Schönheitsreparaturen, Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 95/07
Eine Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen kann in Mietverträgen unwirksam sein, bei der Verwendung entsprechender Formulierungen ist daher Vorsicht geboten. Der BGH entschied hierzu: Leitsatz: Eine Abgeltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug