Gesellschaftsrecht: GmbH Änderungen durch MoMiG II
Teil IV Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung Verdeckte Bareinlage Wenn eine Bareinlage geleistet, aufgrund einer Abrede die Barmittel aber dazu verwendet, Sachmittel zu erwerben, so liegt nach der alten Rechtslage keine Bareinlagen, sondern eine Sacheinlage vor. In diesen Fällen stellt sich insbesondere
