Impressum: Pflichtangabe – LG Düsseldorf 17.08.22
Seit der UWG Reform sind Abmahnungen von Wettbewerbern in Bezug auf Informationspflichten im elektronischen Rechtsverkehr rar geworden. Grund hierfür ist, dass die Abmahnkosten für derartige Abmahnungen nicht mehr erstattungsfähig sind, der Abmahner seinen Anwalt also selbst bezahlen muss. Offenbar ist