Wayback Machine: No deletion obligation after cease-and-desist declaration with penalty clause
Das LG Karlsruhe hat mit Urteil vom 16.02.2023 entschieden, dass eine Vertragsstrafe nicht geschuldet ist, wenn der Schuldner auf seiner Internetseite einen Wettbewerbsverstoß begangen diesen aber entfernt hat und eine Altversionen der Internetseite noch in der Wayback Machine online bleibt.
