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Kooperation über die Erstellung von Software: Schriftform erforderlich

Rechtsprechung OLG Frankfurt: Kooperationen über die Erstellung von Software, künftige Werke, Bewerbung von Software als urheberrechtliche Nutzungshandlung, 11.8.2015 Diese Entscheidung ist deswegen spannend, weil im Kern der Argumentation eine Regelung aus dem Kunsturheberrecht steht, die im Bereich der Softwareprogrammierung nur

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Strom kann ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sein. Bei Spannungsschwankungen kann der Netzbetreiber als Hersteller für Schäden haften müssen.

Ein Netzbetreiber haftet  für Schäden an Haushaltsgeräten, wenn er „fehlerhaften Strom“ liefert. Er ist als „ Hersteller“ des Produktes „Elektrizität“ anzusehen und haftet daher als Produzent nach dem Produkthaftungsgesetz bei Überspannungs-Schäden, die in diesem Fall an Haushaltsgeräten entstanden waren. Auch

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