Juristische Informationen

Softwarelizenzvertrag: Risiken in der Cloud II

Wie bereits dargestellt, lassen sich die Risiken von Cloud Services in zwei große Bereiche aufteilen: 1.) Der Dienst steht nicht oder nicht im vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung. 2.) Der Dienst steht zur Verfügung, aber es werden unrichtige Resultate ermittelt. 1.) Verfügbarkeit Eines der großen Probleme jedes technischen Systems ist die Verfügbarkeit. In der Cloud […]

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Wettbewerbsrecht: Grundpreisangaben bei Internetauktionen

  Nach § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) ist bei dem Vertrieb von Waren in Fertigverpackungen an Letztverbraucher neben dem Endpreis auch der Grundpreis für die Ware zu benennen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anbieter gewerbs- oder geschäftsmäßig die Waren in Fertigpackungen anbietet. Diese Regelung hat in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Abmahnungen

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AGB law: Compensation for damages due to a defect

Wann folgt eigentlich ein Schadensersatz aus der Lieferung oder Herstellung einer mangelhaften Sache? Welche Voraussetzungen sind einzuhalten? Mir wird immer wieder die Frage gestellt, wann man eigentlich einen Schadensersatz verlangen kann, wenn noch nicht feststeht, ob die Leistung noch erbracht werden kann. Die Antwort ist tatsächlich auch für Juristen nicht einfach zu geben, denn das

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Vertragsrecht Maschinenbau: Übersicht über die Vertragstypen im Projektgeschäft

Übersicht über die einzelnen Vertragstypen In Betracht kommen: Der Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB Der Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB Der „Werklieferungsvertrag, § 651 BGB Das Dienstvertragsrecht, § 611 BGB 1. Das Kaufrecht, § 433 BGB Im Rahmen des Kaufrechts verpflichtet sich der Verkäufer zur Übereignung eines fertigen Gegenstandes oder zur Übertragung von Rechten. Der

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AGB Recht Haftung Teil IV: Ersatzvornahme als Teil der Haftung

§ 637 BGB regelt, daß dem Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines Mangels nach erfolgter fruchtloser Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht. Zu Deutsch: Falls es der Auftragnehmer nicht schafft, den Mangel selbst innerhalb einer zumutbaren Zeitspanne zu beheben, kann der Auftraggeber einen Dritten – also auch ein Konkurrenzunternehmen – damit beauftragen, den Mangel zu

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle III – Remote

Die neuen Nutzungsformen von Software über das Internet und andere Datennetze stellen sich aus der Sicht von Urheber- und Vertragsrecht wie so gleich beschrieben dar. 1.) Nutzung per Remote Sachverhalt: Die Software wurde permanent auf einem Rechner installiert und wird auf diesem Rechner in den Arbeitsspeicher geladen.  Über ein anderes Programm wird die Benutzermaske (GUI)

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Urheberrecht: Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Firma Geto Gold Musikverlag GbR – Unerlaubte Nutzung des Musikwerks „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“

Die Firma Geto Gold Musikverlag GbR hat die Rechtsanwälte FAREDS beauftragt, eine Abmahnung im Hinblick auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung des Musikwerks „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ auszusprechen. Der Betroffene soll im Oktober 2011 angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, indem er das Musikwerk  „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ ohne Zustimmung des Rechtsinhabers

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle Teil II

Im ersten Teil dieser Serie habe ich dargelegt, dass die Zulässigkeit von bestimmten Vertragsbedingungen im Softwarelizenzrechte davon abhängt, ob a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (also Standardverträge) oder Individualvereinbarungen verwendet werden und b) ob dem Kunden die Nutzungsrechte an der Software endgültig oder nur zeitlich beschränkt übertragen werden. Die hier gemachten Ausführungen gelten nur für den Bereich der

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AGB-Recht: Haftung Teil II mittelbare und unmittebare Schäden

Im Gegensatz zu dem Amerikanischen Recht kennt das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen mittebaren oder unmittelbaren Schäden. Es kommt nicht darauf an, ob der Schaden unmittelbar an dem verletzten Rechtsgut selbst eingetreten ist oder an anderen Rechtsgütern. Falls Sie mit dieser Terminologie nichts anfangen können, möchte ich es mit einem Beispiel versuchen: Falls Sie einen

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle

I. Einzelplatz und Netzwerkbetrieb Diese Form der Lizenzierung bereitet juristisch betrachtet keine Schwierigkeiten. Wie bereits an anderer Stelle ausführlich dargelegt, setzt der § 69 c Nr. 1 UrhG an dem Begriff „Vervielfältigung“ an. Die Nutzungshandlung, für die der Lizenzgeber nach dem genannten Paragrafen Geld verlangen kann, besteht in der Anfertigung einer permanenten Kopie oder in

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