Auskunft und bewußte Verschleierung der eigenen Einkünfte
Bitte nicht schummeln, bei der Auskunft über die eigenen Einkünfte möchte man sagen. Ist doch eigentlich klar. Denn die Auskunftsverpflichtung dient der Prüfung und Begründung von Unterhaltsansprüchen. Der Anspruch auf Auskunft und Belege ist daher strikt zu erfüllen, natürlich vollständig und wahrheitsgemäß. Immerhin kann verlangt werden, die Richtigkeit der Auskunft an Eides statt zu versichern. […]
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