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Lizenzvertrag Kaufvertrag Nacherfüllung Software BGH Entscheidung 17102012

Die Entscheidung des BGH vom 17.10.2012 erging im Rahmen eines Vertrags über die Lieferung von Granulat für einen Sportplatz und so kann man sich auf den ersten Blick schon fragen, was dies mit der Zielgruppe unserer Kanzlei – Software, Hardware, Maschinenbau, Medizinprodukte) zu tun hat. In der Sache ging es darum, daß ein Unternehmen einer […]

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Softwarelizenzen: Tipps für den Auftraggeber zur Absicherung der Risiken infolge der Insolvenz des Herstellers

1.) Auftraggeber sind für den Fall der Insolvenz des Herstellers immer dem Risiko ausgesetzt, daß die Software sich als Fehlinvestition erweist. Software weist die Besonderheit auf, schnell zu veralten. Nicht der Softwarecode selbst, sondern die technische Systemumgebung und die faktischen Anforderungen selbst ändern sich und zwingen den Kunden dazu, sich mit dem Erfordernis der permanenten

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Softwarelizenzen in der Insolvenz – M2Trade und TakeFive

Zwei jüngere Entscheidungen des BGH (BGH CR 12,572 – M2Trade; BGH CR 12, 575 Take Five) haben einmal Fragen zu dem Schicksal von Softwarelizenzen im Moment der Insolvenz des Lizenzgebers aufgeworfen. Der BGH hat in diesen Entscheidungen dem Prinzip des Skuzessionsschutzes Vorrang vor den Interessen des Insolvenzverwalters gegeben. Es ging um einen Lizenzerwerb in einem

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Wettbewerbsrecht: Wettbewerbswidrige „Entwendung“ von Betriebsgeheimnissen

Bei einem Wechsel eines Mitarbeiters zu einem Mitbewerber besteht für jedes Unternehmen regelmäßig die Gefahr, dass etwaige Betriebsgeheimnisse „mitgenommen“ werden und somit bei dem Mitbewerber landen. Um solch wettbewerbswidrigen Handlungen Einhalt zu gebieten/gewähren, kann § 17 UWG einen Schutz für den Unternehmer bieten. Nach § 17 UWG ist der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine

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Wettbewerbsrecht: Kooperationsvertrag zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor

Gerade Ärzte und Zahnärzte unterliegen besonders strengen Auflagen aufgrund der jeweils anwendbaren Berufsordnung und allgemein nach dem Wettbewerbsrechts. Dies zeigt eine neue Entscheidung des BGH (Urteil vom 23.02.2012, Az. I ZR 231/10). Eine Praxisgemeinschaft von Zahnärzten hatte einen Kooperationsvertrag mit einem Dentallabor abgeschlossen. Dieser Vertrag sah vor, dass die Praxisgemeinschaft der Zahnärzte sämtliche bei der

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Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes II

Hierzu drei Punkte: 1. Bildschirmoberfläche Der EUGH hat in der Entscheidung BSA Kulturministerium festgestellt, dass grafische Benutzeroberflächen nicht vom Schutz des Urheberrechtes für Computerprogramme geschützt sind. Dies deshalb, weil eine grafische Benutzeroberfläche ein Element eines Computerprogrammes darstellt, mittels dessen die Benutzer Funktionen eines Programmes nutzen könnten. Geschützt sei der Code, der die Benutzeroberfläche generiere, nicht

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Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes I

Der EUGH hat in zwei Entscheidungen, nämlich BSA ./. Kulturministerium (EUGH, GRUR 2011, 220) und SAS Institute (EUGH, GRUR 2012, 814) über die Frage der Reichweite des Schutzes für Software Stellung genommen. Für den Juristen beginnt die Frage darüber, in welchem Umfang Software zu schützen ist, mit der Fragestellung, was Software eigentlich ist. Die Wipo

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Markenrecht: Ähnlichkeit von Waren- und Dienstleistungen

 Bei der Kollisionsprüfung zwischen zwei Zeichen steht häufig die Frage im Vordergrund, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen vorliegt. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr kann bedeuten, dass ein relatives Schutzhindernis im Rahmen des Eintragungsverfahrens vorliegt. Dies kann entsprechende Folgen bei der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens vor dem zuständigen Amt haben. Die Verwechslungsgefahr muss auch berücksichtigt werden, wenn

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Wettbewerbsrecht: Kontaktaufnahme über XING

Die Internetplattform XING ist bekannt als soziales Netzwerk für den beruflichen Bereich. Bei diesem sozialen Netzwerk steht die Verwaltung von beruflichen Kontakten oder der Knüpfung von neuen Kontakten im Vordergrund. Nicht selten werden Kontakte für neue Geschäftspartner gesucht. Darüber hinaus wird die Plattform in dem Businessbereich verwendet, um ein neues berufliches Tätigkeitsumfeld zu suchen. Insoweit

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Markenrecht: Gestaltung eines schutzunfähigen Wortbestandteils

In der Praxis bestehen immer wieder Probleme bei der Anmeldung von Zeichen, die eine sehr niedrige Unterscheidungskraft aufweisen oder gar schlichtweg als schutzunfähig wegen mangelnder Unterscheidungskraft eingestuft werden können. In der Regel bemüht sich der Anmelder die objektiven Eintragungshindernisse wegen fehlender Unterscheidungskraft dadurch zu überwinden, indem er das Zeichen als Wort-Bildmarke eintragen lässt. Durch die

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