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Versicherungsrecht: Keine Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung bei Unfall durch Bewusstseinsstörung

Bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Unfallversicherer ist eine genaue Kenntnis der Versicherungsbedingungen(AUB) oft von ausschlaggebender Bedeutung. Fehlerhafter Vortrag insbesondere im Prozess können den Versicherungsnehmer teuer zu stehen kommen oder sogar den Anspruch komplett vereiteln: Leistungen aus der Unfallversicherung sind gemäß § 2 I AUB 94, Nr. 5.1.1. AUB 2005 nämlich ausgeschlossen, wenn der Unfall auf einer Geistes- oder Bewusstseinssstörung beruht. In einem solchen Fall muss der Versicherer nicht zahlen.

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Arbeitsrecht: Kündigung – Der Zeugnisanspruch (Formulierung)

Grundsätzlich muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein und die dort genannten Tatsachen müssen der Wahrheit entsprechen. Obwohl § 109 Abs. 2 GewO ausdrücklich regelt, dass ein Zeugnis nicht Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als der aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage zu treffen, haben sich heutzutage Formulierungen eingebürgert, die für den Laien, der sich selten mit Zeugnissen beschäftigt nur schwer verständlich sind. Oftmals ist nicht klar, ob diese Formulierungen nun positiv oder negativ gemeint sind. Im Folgenden haben wir einige typische Formulierungen zusamengestellt und erklären deren Bedeutung:

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Arbeitsrecht: Kündigung – Der Zeugnisanspruch

Der Zeugnisanspruch richtet sich nach § 109 GewO. Danach steht dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis zu. Als Mindestanforderung muss dieses Zeugnis folgende Punkte enthalten:

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Vergaberecht Grundlagen 1

Das Vergaberecht ist kaskadenartig aufgebaut. Die Kaskade beginnt auf der Ebene des europäischen Rechts, genauer gesagt der EU-Richtlinien. Diese geben die Prinzipien der Nichtdiskriminierung, des Wettbewerbs und der Transparenz vor. Auf der zweiten Ebene finden wir die nationalen Regelungen, hier insbesondere in den §§ 97 GWB. Die dritte Ebene wird durch die Vergabeverordnung (VGV). Diese wird weiter konkretisiert durch die Verdingungsordnungen für Bauleistungen, freiberufliche Leistungen und Dienstleistungen.  Die IT Leistungen werden durch die Verdingungsordnung für Lieferungen und freiberufliche Leistungen geregelt.

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Schuldet der Mieter die Mehrwertsteuer ?

Ja (natürlich), wenn die Gesamtmiete deutlich hervorgehoben ist und der „Netto-Betrag“ nur erläuternden Charakter hat. Dies hat der BGH am 21.01.2009 (XII ZR 79/07) für einen Fall entschieden, bei dem es die Vereinbarung einer Grundmiete zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, seinerzeit 15 %, im Mietvertrag gab. Dort konnte der Vermieter nicht wirksam zur Steuerpflicht optieren. Der Mietvertrag war daher dahingehend auszulegen, dass die Parteien den zu zahlenden Mietzins auf den Betrag festlegen wollten, der unabhängig von den steuerrechtlichen Gegebenheiten gelten sollte. Und zwar denjenigen Betrag, der quasi als Grundmiete ausgewiesen war. Die Angabe des “Netto-Betrages” hat dabei lediglich erläuternden und ergänzenden Charakter dergestalt, dass die Höhe des Mietzinses entsprechend Veränderungen des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes steigen oder fallen sollte. Entscheiden war für den BGH insbesondere die optischen Gestaltung des Mietvertrages.

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Gespeichert unter Gewerbliches Mietrecht · Stichworte: , , ,  

Was ist mit der Mietkaution, wenn die Ehe gescheitert ist?

Sind beide Eheleute – egal ob geschieden oder nicht – Mieter, können sie eine Mietkaution auch nur gemeinsam beim Vermieter einklagen. Einem einzelnen Partner fehlt die sogenannte Prozessführungsbefugnis (LG Flensburg, Beschluss vom 09.10.2008, 1 S 56/07). Eine Gesamtgläubigerschaft scheidet aus. Es gibt keine Vermutung dafür, dass es im Interesse des Ehegatten liegt, dass der Vermieter eine während der Ehe geleistete Kaution nach seinem Belieben an den anderen früheren Ehepartner mit befreiender Wirkung leistet.

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Farbe auf die Wände?

Farbwahlklauseln haben das Zeug zum neuen Dauerbrenner im Wohnraummietrecht. Die Vermieter wollen es regelmäßig neutral, besser weiß und bedienen sich zunehmend entsprechender Farbwahlklauseln. Die Mieter mögen es oft bunter, wie es ja auch z. B. in Wohnzeitschriften und Einrichtungshäusern gezeigt wird. Mieterseitigen Versuchen eigene Wünsche mit Formularklauseln durchzusetzen, hat der BGH (Urteil vom 18.02.2009, VIII ZR 166/08) jetzt zumindest für die Zeit des noch laufenden Mietverhältnis einen Riegel vorgeschoben:

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Raten für Kredite aus der Ehezeit sind vom Einkommen abzuziehen

Eine erfreuliche Klarstellung, hier durch das Brandenburgische OLG (Urteil vom 27.11.2007, 10 UF 33/07). Da die Kinder die Lebensstellung ihrer Eltern teilen, sind Verbindlichkeiten, die die Eltern gemeinsam eingegangen sind und die deshalb auch bei Fortbestand der Ehe den Familienunterhalt geschmälert hätten, grundsätzlich abzugsfähig, jedenfalls solange, der Regelbetrag gesichert ist. Daher kommt es darauf, ob der mit dem Darlehen finanzierte Pkw weiterhin benötigt wird, ebenso wenig an, wie darauf, dass der Unterhaltspflichtige eine Umschuldung vorgenommen und das Darlehen aufgestockt hat.

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Wandelbare eheliche Lebensverhältnisse

der neue Schlüsselbegriff des BGH beim nachehelichen Unterhalt. Er soll einer angemessenen Berücksichtigung veränderter Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse nach Scheidung Rechnung tragen. Darunter fällt auch die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehemannes gegenüber einem Kind aus seiner jetzigen (neuen) Ehe, auch wenn das Kind erst nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe mit der geschiedenen Ehefrau geboren worden ist.

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Weniger nachehelicher Unterhalt wegen Kindern aus einer neuen Beziehung nach Scheidung?

Keine Prägung der Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners durch ein nach der Scheidung geborenes Kind aus einer neuen Beziehung. So quasi der Leitsatz aus einer Entscheidung des OLG Celle vom vom 18.7.2007 (15 UF 236/06).

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