Raten für Kredite aus der Ehezeit sind vom Einkommen abzuziehen

Eine erfreuliche Klarstellung, hier durch das Brandenburgische OLG (Urteil vom 27.11.2007, 10 UF 33/07). Da die Kinder die Lebensstellung ihrer Eltern teilen, sind Verbindlichkeiten, die die Eltern gemeinsam eingegangen sind und die deshalb auch bei Fortbestand der Ehe den Familienunterhalt geschmälert hätten, grundsätzlich abzugsfähig, jedenfalls solange, der Regelbetrag gesichert ist. Daher kommt es darauf, ob der mit dem Darlehen finanzierte Pkw weiterhin benötigt wird, ebenso wenig an, wie darauf, dass der Unterhaltspflichtige eine Umschuldung vorgenommen und das Darlehen aufgestockt hat.

Aber vorsichtig: ist der Kindesunterhalt gemäß der untersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle (Mindestunterhalt) nicht gewahrt, gilt die Abzugsfähigkeit allenfalls eingeschränkt. Denn dann setzt sich der vorrangige Bedarf minderjähriger Kinder regelmäßig durch und geht der Darlehenstilgung vor!

Weitere Beiträge

Datenschutz

EuGH zu Haftung und Schadensersatz nach DSGVO nach Cyberangriff In einem wegweisenden Urteil (Urteil vom 14.12.2023, Az. C 340/21) hat der EuGH wichtige Fragen zur Auslegung der DSGVO, insbesondere zu den Art. 24 und 32 DSGVO, die die Verantwortlichkeit der

Mehr lesen »

Markenanmeldung einfach erklärt

Sie haben ein Produkt und jeder soll wissen, dass es zu Ihrer Firma gehört. Um einen Wiedererkennungswert zu schaffen, denken Sie sich einen passenden Namen für das Produkt aus. Sie betreiben ein kostenintensives Marketing und investieren in die Qualität des

Mehr lesen »

AÜG für die IT 2024 Teil II

III. Abgrenzbares/ dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbarer Auftrag Wie sollen die Einzelverträge /SOWs/ Aufträge formuliert sein? 1.) Abgrenzbares Werk Nach der Rechtsprechung soll es entscheidend sein, ob ein abgrenzbares, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk, vertraglich vereinbart ist

Mehr lesen »
Nach oben scrollen