GU-Sub-Verträge, Dienstverträge, Supportverträge, AÜG, Agile Verträge, Collaboration

Termine:

04.05.2023        13.30 Uhr – 17.15 Uhr

29.09.2023        13.30 Uhr – 17.15 Uhr

26.01.2024        13.30 Uhr – 17.15 Uhr

 Referent:               Stefan G. Kramer

Kosten pro Teilnehmer je Termin: 160,00 Euro (netto).

Paketpreise:
Module 1 + 2/1und 2/2: 430,00 Euro (netto);
Module 2/1und 2/2: 300,00 Euro (netto); Alle 2-er Module (2/1 bis 2/5) zum Paketpreis von 700,00 Euro (netto)

Anmelde- und Stornierungsbedingungen:

Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich und per E-Mail (seminare@anwaltskanzlei-online.de) oder Telefax (040/ 349 603 20) möglich. Anmeldeformulare zum Download: Anmeldeformular Herbst 2023/ Frühjahr 2024. Wir behalten uns das Recht vor, ein Webinar bei weniger als 5 Teilnehmern bis zu 7 Tage vor Durchführung des Seminars abzusagen. Bis zu 10 Werktage vor der Durchführung des Seminars können Sie gegen Erstattung einer Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 €/netto eine Stornierung erklären.

Inhaltsbeschreibung

In diesem Online Seminar Modul 2/2 geht es um die Darstellung von Projektverträgen, die auf der Basis des Dienstvertragsrechts erbracht werden. Wir erklären den Inhalt eines Dienstvertrags, welche Dinge man ausdrücklich nicht (!) tun sollte, um nicht doch unbewusst einen Werkvertrag abzuschließen. Wir gehen auf die Besonderheiten der Collaboration insbesondere in Sachen Lizenzrecht ein, erläutern GU-Subverträge auf der Basis des Dienstvertragsrechts und befassen uns mit den gesetzlichen Besonderheiten der Scheinselbständigkeit und des AÜG.

Wir stellen Ihnen die neusten Entwicklungen aus der Praxis vor und zeigen durch viele Beispielfälle die Neuerungen in der relevanten Rechtsprechung und den Gesetzen auf.

  • Dienstverträge und IT-Projektgeschäft
  • Abgrenzung zum Werkvertrag
  • Kommunikation im Projekt
  • Vertragsmanagement
  • GU-Subverträge
  • Arbeitnehmerüberlassung, AÜG
  • Organisation, Verantwortlichkeiten , Projektmanagement aus juristischer Sicht
  • Haftung im Dienstvertragsrecht
  • Kollaboration und Lizenzrecht
  • Aufklärung, Beratung und Haftung
  • NDA, Ideenschutz, GeschGehG
  • Bezahlung welcher Leistung?
  • Individualisierungen und Lizenzrecht
  • FOSS
  • Dokumentation
  • Lizenzrecht in Arbeitsverträgen
  • AÜG und faktische Maßnahmen
  • Scheinselbständigkeit und faktische Maßnahmen
  • Der „gelebte Vertrag“
  • Lizenz und Kollaboration

Besonderheiten bei Webinaren, Netiquette, Interaktion, Datenschutz und die Verwendung von „Zoom“

Wir verwenden für die die Webinare „Zoom“. Wir bitten Sie darum, die Kamera Ihres Geräts nach Möglichkeit einzuschalten. Interaktion: Der Moderator ermöglicht es, unverzüglich oder in Intervallen Fragen direkt oder aus dem Chat zuzulassen, die dann im Webinar vorgetragen und beantwortet werden. Alle 50 Minuten machen wir 5 Minuten Pause. Die Referenten stehen Ihnen nach Abschluss der Veranstaltung noch zur Verfügung, um Fragen beantworten zu können. Wer eine Teilnahmebestätigung braucht, muss sich bitte mit Klarnamen anmelden und die Kamera freigeschalten. Die Folien erhalten Sie vorab am Veranstaltungstag nach Eingang der Zahlung.

Ihr Referent aus der Kanzlei Kramer & Partner:

Rechtsanwalt Stefan G. Kramer ist seit mehr als 20 Jahren auf den Bereich des IT-Rechts (Software/ Projekte/ Cloud/ Outsourcing) spezialisiert. Er hält seit 20 Jahren bundesweit vielfach im Jahr Seminare zum Thema IT-Recht, anhand aktueller Fälle und mit dem aus der Praxis erworbenen Wissen. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Erstellung von Standard- und Individualverträgen für die Software- und Hardwarebranche, Vertragsberatungen und Durchführung von streitigen Verfahren. Seine Mandanten, insbesondere mittelständische und größere Unternehmen aus der IT-Branche, berät er in Vertragsangelegenheiten sowie allen Fragen des Lizenz-, Software-Urheber- und Wettbewerbsrechts auf nationaler und internationaler Ebene. Rechtsanwalt Kramer berät und begleitet seine Mandanten zum Thema DSGVO u.A. mit Schulungen und Vorträgen zur Struktur und zu Maßnahmen der DSGVO. Herr Kramer ist auch als Datenschutzbeauftragter tätig.

Informationen zum Datenschutz für die Webinare erhalten Sie hier: https://www.anwaltskanzlei-online.de/datenschutzhinweis-webinare