LG Hamburg

Markenrecht: Apps kommt eigener Werktitelschutz zu

Als eine besondere Form des Kennzeichenschutzes sieht § 5 Abs. 3 MarkenG den sogenannten Werktitelschutz zu. Dieser kommt ausdrücklich Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken und Bühnenwerken zu und gilt unabhängig von einer Eintragung in ein Register. Das LG Hamburg entschied nun, dass auch Smartphone- oder Tablet-Apps ein solcher Werktitelschutz zukommt (Beschluss vom 08.10.2013 – 327 O 104/13). […]

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Haftung für WLAN Netze / Stand März 2008

WLAN Netze können von Dritten mißbraucht werden, die ohne Zustimmung des Betreibers den Internetzugang für eigene, rechtswidrige Handlungen verwenden. Welches sind die Risiken und welches die Konsequenzen, die man aus der Rechtslage ableiten sollte?  Strafrecht für Haftung bei WLAN-Netzen Eine unmittelbare strafrechtliche Verpflichtung, WLAN Netze gegen Mißbrauch durch Dritte zu schützen, besteht nicht. Allerdings muß man damit

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