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Markenrecht: Doppelfunktion einzelner Buchstaben einer Marke

Einzelnen Buchstaben einer Marke kann eine Doppelfunktion zukommen, nämlich als letzter Buchstabe einer bloßen Buchstabenfolge und zugleich als Anfangsbuchstabe eines anschließenden Wortes. Dies entschied das EuG im Fall der Markenanmeldung „IBSolution“  für den Buchstaben „S“ (Urteil vom 07.11.2013 – T-533/12).

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