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Wettbewerbsrecht: Werbung auf Online-Spieleportal für Kinder

Online-Spiele für Kinder auf der gleichen Seite angebrachte Werbebanner müssen deutlich voneinander getrennt werden. Sonst drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Weniger problematisch sind kurze Werbefilme, die z.B. vor dem Start eines Spiels gezeigt werden. Dies entschied das OLG Köln (Urteil vom 12.04.2013

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Urheberrecht: Verwendung fremder Inhalte in YouTube-Clips

Wer fremde Filmausschnitte in einem eigenen Video z.B. auf YouTube verwendet, kann sich nicht in jedem Fall auf das Zitatrecht berufen. Fehlt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem „zitierten“ Beitrag, ist die Verwendung urheberrechtlich unzulässig. Das OLG Köln hat die Maßstäbe

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Schutz von Geschäftsgeheimnissen:: §§ 17,18 UWG

Beim Geheimnisschutz denken die meisten unserer Mandanten an einen NDA. Weitgehend unbekannt sind zwei Vorschriftten des UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb), die sich mit dem Schutz von Geheimnissen befassen und die im Inland m.E. einen viel effektiveren Schutz bedingen als

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Markenrecht: Markenrecht contra Bankgeheimnis

Markenpiraterie über das Internet ist ein gewaltiges Problem. Rechteinhaber zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen, dafür verabschiedete die EU vor einigen Jahren die sog. Enforcement-Richtlinie. In Deutschland stand deren effektiver Durchsetzung bislang häufig das Bankgeheimnis entgegen. Ob das so bleibt,

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Softwarevertragsrecht – Fehlen des Pflichtenhefts

Das Pflichtenheft ist dasjenige Dokument, das den Inhalt der Leistungspflicht fxiert. Gegen das Pflichtenheft wird abgenommen. Festlegungen im Pflichtenheft sind maßgeblich dafür, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Fall 1: Voller Freude schließen IT-Unternehmen A und Kunde K einen Vertrag

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Wettbewerbsrecht: Vorsicht bei Werbung mit Umweltvorteilen

Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss diese bereits in der Werbung konkretisieren. Im Streitfall muss der Werbende außerdem in der Lage sein, die konkreten Umweltvorteile seines Produkts im Vergleich zu gleichartiger Produkten der Wettbewerber auch zu belegen. Dies entschied zuletzt wieder

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