Wettbewerbsrecht: Mitbewerber dürfen gegen unlautere Werbung der Konkurrenz vorgehen
Wirbt die Konkurrenz mit unlauteren Praktiken, belästigt zum Beispiel potentielle Kunden mit unerwünschten Telefonanrufen, können sich künftig auch Mitbewerber gegen solche Praktiken wehren. Das entschied der BGH im Juni 2013 (Az. I ZR 209/11) und beendete damit einen Gelehrtenstreit im