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Hinweisgeberschutzgesetz – Wer ist betroffen? Was ist zu tun?

Inzwischen jagt ein neues Gesetz das andere und die Unternehmen kommen kaum noch hinterher. Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, von uns auch liebevoll Gruselflüstergesetz genannt 😉, wurde am 31.05.2023 verabschiedet, am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 02.07.2023 in Kraft.

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