Internetrecht: Impressumspflicht bei Facebook
Den meisten geschäftlichen Anbietern von Waren und Dienstleistungen im Internet ist es bekannt, dass nach § 5 Telemediengesetz auf einer jeweiligen Webseite eine Impressumspflicht besteht. Danach muss der jeweilige Dienstanbieter folgende Angaben machen: – den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen –
