AGB-Vertragsrecht: Haftungsbeschränkungsklauseln
Im ersten Teil wurde dargestellt, daß Haftungsbegrenzungsklauseln dem Transparenzgebot zu genügen haben. Die nachfolgenden Zeilen befassen sich mit den Regelungen des § 309 Nr.7 BGB, der stets im Verbraucherverkehr Anwendung findet; nach Rechtsprechung und Lehre sind auch für den Unternehmensverkehr
