Qualifizierte Betriebspflicht für eine bestimmte Geschäftsart (hier Lebensmittelgeschäft)?
Nein, nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder sonstige Umstände, die eine entsprechenden Bereitschaft des Mieters zur Übernahme einer entsprechenden Verpflichtung erkennen lassen. Im hier entschiedenen Fall (OLG Brandenburg, Urteil vom 08.07.2009, 3 U 15/09 ) verlangte der Vermieter von
