Schuldet der Mieter die Mehrwertsteuer ?
Ja (natürlich), wenn die Gesamtmiete deutlich hervorgehoben ist und der „Netto-Betrag“ nur erläuternden Charakter hat. Dies hat der BGH am 21.01.2009 (XII ZR 79/07) für einen Fall entschieden, bei dem es die Vereinbarung einer Grundmiete zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer,
