Datenschutzprüfungen des Bayrischen Landesamtes für Dateschutzaufsicht (BayLDA)
Die Aufsichtsbehörden der Länder sind gem. Art. 57 DSGVO dazu befugt und verpflichtet (!), in ihrem Hoheitsgebiet die Anwendung der DSGVO zu überwachen und durchzusetzen. Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) macht seine Datenschutzprüfungen publik und teilt mit, welche Prüfungen
