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Neureglung des Werkvertragsrechts für sog. „nachträgliche Leistungsänderungen“ ab Januar 2018

  Viele Werkverträge mit umfangreichem Auftragsvolumen (wie z.B. Bauverträgen, IT Verträgen oder  Logistikverträgen) und einer längeren Umsetzungs- und Durchführungsphase kennen das Problem der nachträglichen Leistungsänderung. Solche nachträglichen Änderungen folgen in aller Regel entweder aus den geänderten Anforderungen des Projektes selbst

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