Internetrecht: Haftung des Domain-Registrars für offensichtliche Rechtsverstöße
Den letzten beißen die Hunde… So sieht es zumindest das OLG Saarbrücken, das einen Domain-Registrar – also einen technischen Dienstleister – in der Pflicht sieht, Webseiten mit offensichtlich rechtswidrigen Inhalten nach entsprechendem Hinweis zu dekonnektieren (OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.10.2014
