Datenschutzrecht: Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Das BDSG sieht für Unternehmen die Pflicht vor, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen – das gilt jedenfalls dann, wenn mindestens 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Der Datenschutzbeauftragte kann dabei aus dem Kreis der Mitarbeiter ausgewählt werden. Ein
