AGB- und Vertragsrecht

Ort der Nachbesserung bei fehlender Absprache

BGH Urt, 8.1.2008 Die Nachbesserung ist im Zweifel an dem Ort zu erbringen, an dem sich das nachzubessernde Werk nach dem Vertrag befindet, wenn die Parteien keine anderen Absprachen getroffen haben. Nach dem alten wie dem neuen Gewährleistungsrecht ist der Erfüllungsort (§ 269 BGB) der Ort, an dem sich das Werk bestimmungsgemäß befindet. Es soll verhindert […]

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UN-Kaufrecht: Der Anwendungsbereich

Das UN-Kaufrecht, auch CISG oder Haager Kaufrecht genannt, regelt den internationalen Warenverkauf. Als Anwalt werden einem regelmäßig Verträge im internationalen Geschäftsverkehr vorgelegt, in denen das CISG ausgeschlossen wird. Die meisten Mandanten wissen allerdings nicht was das CISG ist, wann es anwendbar ist und ob die Regelungen des CISG „gut“ oder „schlecht“ sind. Warenkauf und Werklieferung

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Die Rechte des Käufers nach dem CSIG, Teil 1

Rechte des Käufers nach dem CSIG – Teil 1  I.  Überblick II. Erfüllung und Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung)  I. Überblick Informationen über den jeweiligen Stand der Vertragsstaaten können unter www.uncitral.org abgerufen werden.   Die Rechte des Käufers nach dem CSIG richten sich nach den Art 45.ff. Grundsätzlich kann der Käufer wie im deutschen Recht Nachbesserung

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Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers beim Handelskauf

Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers beim Handelskauf    § 377 HGB Die wichtigste Vorschrift, die der Käufer nach dem HGB zu beachten hat, ist der § 377 HGB. Gemäß § 377 HGB obliegt es bei einem beiderseitigen Handelskauf dem Käufer, die Ware unverzüglich zu untersuchen. Dabei zutage tretende Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt

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Besonderheiten beim Handelskauf, Teil 2 – Pflichten des Verkäufers

Der Handelskauf unterliegt grundsätzlich den Regelungen des BGB. Nachfolgend werden ausschließlich die Sonderregelungen des HGB betrachtet.   Übergabepflichten   Nach § 433 Abs.1 S. 1 BGB ist die Kaufsache zu übergeben. Nach den §§ 444,448,475ff und nach § 650 HGB kann an die Stelle der Sache selbst die Übergabe eines Traditionspapieres treten. Diese Papiere berechtigen

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Handelskauf – Anwendbarkeit der Normen

Handelskauf     Der Handelskauf ist in den §§ 373 ff. HGB[1] geregelt. Die dort niedergelegten Vorschriften beinhalten das Sonderrecht der Kaufleute und gehen den Vorschriften des BGB vor. Der Begriff Handelskauf richtet sich nach den §§ 343ff. , die zum Betrieb des Kaufmanns gehörigen Geschäfte Handelsgeschäfte sind.   Die Vorschriften des Handelskaufs beinhalten etliche

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Das ABC des Kaufrechts, Teil 8: Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen –

(8) Schadensersatz oder Aufwendungsersatz   (a) Schaden an der Kaufsache und Mangelfolgeschaden   Erleidet der Käufer durch einen Mangel der Kaufsache selbst einen Schaden oder ist die Kaufsache infolge eines Mangels schadhaft, richtet sich der Schadensersatzanspruch nach den §§ 437 Nr.3, 280 Abs.1 S.1. Da das Verschulden des Verkäufers vermutet wird, hat dieser zu beweisen,

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Das kleine ABC des Kaufrechts -Teile 1 bis 2: Übersicht über die gesetzlichen Regelungen und Erläuterung des Mangelbegriffs

Das ABC des Kaufrechts    Da die Vorschriften der §§ 305ff BGB eine unzulässige Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild sanktionieren und ich bei den Lesern dieses Skripts nicht voraussetzen kann, daß das gesetzliche Leitbild bekannt ist, habe ich hier begonnen, eine Art Übersicht über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zu schreiben, die für die Erstellung von

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ABC des Kaufrechts, Teil 5 – Nacherfüllungsanspruch, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Das ABC des Kaufrechts, Teil 5   Da die Vorschriften der §§ 305ff BGB eine unzulässige Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild sanktionieren und ich bei den Lesern dieses Skripts nicht voraussetzen kann, daß das gesetzliche Leitbild bekannt ist, habe ich hier begonnen, eine Art Übersicht über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zu schreiben, die für die

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Unberechtigte Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

BGH – Urt.v.23.1.2008 §§ 439. Abs.1 BGB, 280 Abs. 1 BGB Macht der Käufer unberechtigt Mängelgewährleistungsansprüche geltend, so stellt dies eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer fahrlässig nicht erkannt hat, daß die Ursache für den Mangel in seinem eigenem Verantwortungsbereich liegt. Anmerkung: Viele Gewährleistungsansprüche werden zu Unrecht geltend gemacht. Hinter dem

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