Filesharing: Kein ernsthaftes Interesse an Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs
Lässt ein Rechteinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Nutzung illegaler Internettauschbörsen eine Abmahnung aussprechen, kann er in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren nicht in jedem Fall Ersatz der entstandenen Anwaltsgebühren verlangen. Hierzu bedürfe es einer ernsthaften Verfolgung auch des mit der ursprünglichen Abmahnung
