Bilanzierung selbst erstellter Software – neue Regelung nach BilMoG
Nach der alten Gesetzeslage bestand grundsätzlich ein Verbot, selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte im Anlagevermögen zu aktivieren. Selbst erstellte Software durfte nicht aktiviert werden, im Auftrag erstellte Software schon. Der alte – typische Ratschlag – lautete, zwei Gesellschaften zu gründen. Eine,