Juristische Informationen

Mietkauf

Mietkauf: Mietkaufverträge werden häufig mit Leasingverträgen gleichgesetzt, obgleich dies nicht richtig ist. Beim Mietkaufvertrag steht die Kaufoption im Vordergrund. Dem Mietkäufer steht grundsätzlich das Recht zu die Mietsache während der laufenden Mietzeit zu kaufen. Man spricht vom Ankaufs- oder Erwerbsrecht. Die bereits gezahlten Mietraten werden nach der Definition der Rechtsprechung ganz oder zum Teil auf […]

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Operating-Leasing

Operating-Leasing: Von einem Operating-Leasing spricht man dann, wenn der Leasinggeber dem Leasingnehmer den Leasinggegenstand nur zum kurzfristigen Gebrauch überlässt. Der Leasingnehmer darf seinerzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungszeit das Vertragsverhältnis jederzeit beenden, vgl. BGH VIIIZR 119/02. Diese Möglichkeit ist beim Finanzierungsleasing mit einer meist sehr erheblichen Grundmietzeit nicht gegeben. Der Leasinggeber hat beim Operating Leasing

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Finanzierungsleasing

Finanzierungsleasing: Ein Investitionsvorhaben des Leasingnehmers wir durch einen Dritten (Leasinggeber)  finanziert. In der Regel sucht sich der Leasingnehmer ein die Software bei einem Händler oder Hersteller aus und lässt sie dann über eine Leasinggesellschaft finanzieren. Bei der besonderen Unterform des Herstellerleasings sind dabei der Hersteller und der Leasinggeber personenidentisch.  Zu den Einzelheiten: Die Bilanzierung des

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Software Leasing

Die Finanzierung von Hardware über Leasingverträge ist im Unternehmerischen Verkehr  bekannt und üblich. Auch Software  – besonders kostenintensive Standartsoftware oder sogar Individualsoftware kann über einen Leasingvertrag finanziert werden. Die Vorteile liegen darin, dass der Unternehmer sein Eigenkapital, seine Liquidität und damit seine Kreditlinie schont. Der Leasingnehmer hat eine klare Planungs- und Kostengrundlage. Anders als beim

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IT-Recht: Vertrieb Einbeziehung von EULA´s und FOSS Lizenzen bei Weitergabe an Endkunden

I. Die Ausgangssituation dieses Blogs ist schnell erklärt: Der Kunde möchte Software kaufen oder mieten, die nicht vom IT Unternehmen selbst hergestellt wird, sondern von Drittherstellern bezogen wird. In dieser Konstellation stellt sich die Frage, ob und wie die Lizenzbestimmungen des Herstellers In dem Vertrag einbezogen werden müssen, der zwischen dem IT Unternehmen und dem

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IT law: Liability for defects in the law on contracts for work and services

Der Kunde kann neben der Minderung und Rücktritt auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel von dem ITler zu vertreten ist. Das IT Haus hat grundsätzlich die Beweislast dafür, daß es die Haftung nicht zu vertreten habe (§ 280 I S.2). Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde erst verlangen, wenn das Projekt gescheitert

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IT Recht: Datenaustausch mit dem den USA EU_US Privacy Shield

Die EU-Kommision hat am 12.7.2016 ein neues Abkommen in Kraft gesetzt, das den Datenaustausch zwischen den USA und den EU Staaten regeln soll. Nach dem Art 25 Abs.1 Rl 95/46/EU ist die Übertragung personenbezogener Daten in Land, das nicht der EU angehört, nur dann zulässig, wenn die Gesetze dieses Landes ein angemessenes Datenschutzniveau aufweisen. Das

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IT-Recht: Softwareprojektverträge: Fristsetzung bis zur Abnahme

Dieser Blog befasst sich mit den typischen Fehlerquellen, die bei der Setzung von Fristen und der Erklärung des Rücktritts bestehen. Das Gesetz macht grundlegende Unterschiede zwischen der Situation, die bis zur Abnahme im Werkvertrag oder ab der Abnahme besteht. Insofern muss auch hier unterschieden werden. I. Fristsetzung bis zur Abnahme 1.) Inhalt der Fristsetzung Ansatzpunkt

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IT Recht: SLA Teil 2 – Einzelthemen, Fehlerreaktion, Wiederherstellung

Teil II Reaktionszeiten, Wiederherstellung Begrifflichkeiten und einzelne Themen Nachfolgend möchte ich einige Begrifflichkeiten und einzelne Themen besprechen. Reaktionszeit Die „Reaktionszeit“ beschreibt nur die Verpflichtung des ITler, bei Eintritt einer bestimmten Bedingung zu reagieren. Mit der Abgrenzung zwischen „Fehlerbehebung“ und „Reaktionszeiten“ befasse ich mich gleich. Bei SLAs die lediglich eine Fehlerreaktionszeit beinhalten, sollte man streng darauf

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IT Recht: Service Level Teil I

Service Level Teil I von 4 : Allgemeine Themen Begrifflichkeit: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass für den Bereich der IT keine allgemeinen Richtlinien und Standards gelten, die in Deutschland verbindlich sind. Der Sprachgebrauch aber besagt, dass die Verwendung des Begriffes „Service Level Agreement“ zum Beispiel in der ITIL anders verwendet wird, als es in Deutschland

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