Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 2 Der Mangelbegriff

Teil 2  Der Mangelbegriff Neu sind nicht nur die Regelungen für digitale Produkte, sondern auch der Begriff des Mangels im Kaufrecht, § 434 n.F. 1.) Grundsatz Was neu ist, ist die Arithmetik des Rechts, die Gleichstellung zwischen dem subjektiven und dem objektiven Mangelbegriff. Der subjektive Mangelbegriff besagt: Das, was als Leistungs- oder Produktmerkmal geschuldet ist, […]

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