Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Softwarelizenzen in der Insolvenz – M2Trade und TakeFive

Zwei jüngere Entscheidungen des BGH (BGH CR 12,572 – M2Trade; BGH CR 12, 575 Take Five) haben einmal Fragen zu dem Schicksal von Softwarelizenzen im Moment der Insolvenz des Lizenzgebers aufgeworfen. Der BGH hat in diesen Entscheidungen dem Prinzip des Skuzessionsschutzes Vorrang vor den Interessen des Insolvenzverwalters gegeben. Es ging um einen Lizenzerwerb in einem […]

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Wettbewerbsrecht: Wettbewerbswidrige „Entwendung“ von Betriebsgeheimnissen

Bei einem Wechsel eines Mitarbeiters zu einem Mitbewerber besteht für jedes Unternehmen regelmäßig die Gefahr, dass etwaige Betriebsgeheimnisse „mitgenommen“ werden und somit bei dem Mitbewerber landen. Um solch wettbewerbswidrigen Handlungen Einhalt zu gebieten/gewähren, kann § 17 UWG einen Schutz für den Unternehmer bieten. Nach § 17 UWG ist der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine

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Wettbewerbsrecht: Kooperationsvertrag zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor

Gerade Ärzte und Zahnärzte unterliegen besonders strengen Auflagen aufgrund der jeweils anwendbaren Berufsordnung und allgemein nach dem Wettbewerbsrechts. Dies zeigt eine neue Entscheidung des BGH (Urteil vom 23.02.2012, Az. I ZR 231/10). Eine Praxisgemeinschaft von Zahnärzten hatte einen Kooperationsvertrag mit einem Dentallabor abgeschlossen. Dieser Vertrag sah vor, dass die Praxisgemeinschaft der Zahnärzte sämtliche bei der

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Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes II

Hierzu drei Punkte: 1. Bildschirmoberfläche Der EUGH hat in der Entscheidung BSA Kulturministerium festgestellt, dass grafische Benutzeroberflächen nicht vom Schutz des Urheberrechtes für Computerprogramme geschützt sind. Dies deshalb, weil eine grafische Benutzeroberfläche ein Element eines Computerprogrammes darstellt, mittels dessen die Benutzer Funktionen eines Programmes nutzen könnten. Geschützt sei der Code, der die Benutzeroberfläche generiere, nicht

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Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes I

Der EUGH hat in zwei Entscheidungen, nämlich BSA ./. Kulturministerium (EUGH, GRUR 2011, 220) und SAS Institute (EUGH, GRUR 2012, 814) über die Frage der Reichweite des Schutzes für Software Stellung genommen. Für den Juristen beginnt die Frage darüber, in welchem Umfang Software zu schützen ist, mit der Fragestellung, was Software eigentlich ist. Die Wipo

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Markenrecht: Ähnlichkeit von Waren- und Dienstleistungen

 Bei der Kollisionsprüfung zwischen zwei Zeichen steht häufig die Frage im Vordergrund, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen vorliegt. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr kann bedeuten, dass ein relatives Schutzhindernis im Rahmen des Eintragungsverfahrens vorliegt. Dies kann entsprechende Folgen bei der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens vor dem zuständigen Amt haben. Die Verwechslungsgefahr muss auch berücksichtigt werden, wenn

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Markenrecht: Gestaltung eines schutzunfähigen Wortbestandteils

In der Praxis bestehen immer wieder Probleme bei der Anmeldung von Zeichen, die eine sehr niedrige Unterscheidungskraft aufweisen oder gar schlichtweg als schutzunfähig wegen mangelnder Unterscheidungskraft eingestuft werden können. In der Regel bemüht sich der Anmelder die objektiven Eintragungshindernisse wegen fehlender Unterscheidungskraft dadurch zu überwinden, indem er das Zeichen als Wort-Bildmarke eintragen lässt. Durch die

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Trademark law: The club name as a trademark

Die Eintragung von Vereinsnamen ist immer wieder problematisch. Gerade vor dem Deutschen Patent- und Markenamt werden solche Anmeldungen häufig wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Dabei wird nicht selten beanstandet, dass das Zeichen des Vereins für die konkreten Waren und Dienstleistungen nicht als Herkunftshinweis dient, sondern eine Identifizierungsfunktion innehaben. Daneben muss im Einzelfall geprüft werden, ob für

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Trademark law: use preserving rights

Die rechtserhaltende Benutzung einer Marke ist ein wesentlicher Grundsatz, der sowohl für deutsche Marken als auch für Gemeinschaftsmarken berücksichtigt werden muss. Dahinter steht der Gedanke, dass der Schutz des Zeichens mit einer tatsächlichen Benutzung verknüpft ist. Die rechtserhaltende Benutzung von Marken ist in § 26 MarkenG geregelt bzw. in Art. 15 GMV geregelt. Der Markeninhaber

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Copyright: MFM fee recommendations for the calculation of damages

Nach dem Urhebergesetz sind sowohl Lichtbildwerke, im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, als auch Lichtbilder, im Sinne von § 72 UrhG, geschützt. Der Umfang des Schutzes für diese unterschiedlichen Werkarten unterscheidet sich nach dem Urhebergesetz nur geringfügig. Allerdings können sich im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle dessen, dass ein

Urheberrecht: MFM Honorarempfehlungen zur Berechnung eines Schadensersatzes Weiterlesen »

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