Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Softwarelizenzrecht: Betreibermodell oder Cloud:Für den Juristen kein Unterschied

Das folgende Schema erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber einen gewissen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen geben, die bei der Verlagerung von Daten aus dem Unternehmen des Kunden auf ein anderes Unternehmen zu beachten sind. Kein Unterschied zwischen Betreibermodellen und Leistungen in der Cloud Zunächst möchte ich auf einen Einwand eingehen, der mir […]

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Softwarelizenzrecht: Reichweite des Urheberschutzes für Computerprogramme vom 2. 5. 2012 SAS / World Programming

Welche Bedeutung hat die Entscheidung für das deutsche Recht? Der urheberrechtliche Schutz von Software ist in Deutschland normiert in dem § 69a UrhG. Die §§ 69a ff. UrhG sind in das Urhebergesetz eingebettete Normen, die speziell die urheberrechtlichen Regelungen über Software zum Gegenstand haben. Diese Vorschriften wiederum wurden in Umsetzung der europäischen Richtlinie über den

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Software Lizenzrecht: Ratschläge für Auftraggeber Teil 2 – Mängel bei der Planung

I. Die Planung des Sollzustands ist immer auch Sache des Auftraggebers Das Vorurteil – und das ist sicher nicht von der Hand zu weisen – lautet, dass viele IT-Unternehmen in den Ausschreibungsverfahren vieles versprechen und nur wenig davon halten. Immer wieder heißt es, dass der Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt enttäuscht feststellt, dass er keine

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Competition law: Heading for the cancellation policy and addressee of the cancellation policy

Der BGH hat erneut einen Rechtsstreit zur Widerrufsbelehrung entschieden. Dabei haben die Parteien sich über die Zulässigkeit einer Überschrift über der Widerrufsbelehrung gestritten. Darüber hinaus hat der Verwender einen Hinweis auf den persönlichen Anwendungsbereich des Widerrufsrechts der Widerrufsbelehrung vorangestellt. Dies würde ebenfalls von der klagende Partei moniert. Bezüglich der beanstandeten Widerrufsbelehrung hat der angebliche Verletzer

Wettbewerbsrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung und Adressat der Widerrufsbelehrung Weiterlesen »

Trademark law: linguistic differences in a Community trademark

In einer Entscheidung vom EuG vom 15.05.2012, Az. T-280/12, ging es um die Frage der Relevanz der unterschiedlichen Sprachen der Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr. Im konkreten Fall ging es um ein Widerspruchsverfahren vor dem EuG. Die Inhaberin einer älteren Gemeinschaftsmarke hatte Widerspruch gegen die Eintragung einer jüngeren Gemeinschaftsmarke eingelegt.

Markenrecht: sprachliche Unterschiede bei einer Gemeinschaftsmarke Weiterlesen »

Trademark law: definiteness of goods and services:

In einer aktuellen Entscheidung des EuGH vom 19.06.2012, Az. C-307/10, hat das Gericht entschieden, dass Waren und Dienstleistungen klar und eindeutig spezifiziert werden müssen, um es der entsprechenden Behörde zu ermöglichen, aufgrund der so spezifizierten Waren und Dienstleistungen den Umfang des Markenschutzes feststellen zu können. Im konkreten Fall ging es um ein sehr häufig auftretendes

Markenrecht: Bestimmtheit der Waren und Dienstleistungen: Weiterlesen »

Software licensing law: BGH ruling of May 31, 2012 on remuneration regulations for authors

Der BGH hatte in einer Entscheidung vom 31. Mai 2012 eine Entscheidung zu treffen, die sich mit der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Zeitschriftenverlags befasste. Die Relevanz dieser Entscheidung für die IT Branche ist nicht auf den ersten Blick zu ersehen. Aber Journalisten wie auch Programmierer sind eben Urheber nach dem Urhebergesetz. Erfahrungsgemäß sind die gut

Softwarelizenzrecht: BGH Urteil vom 31. Mai 2012 zu Vergütungsregelungen für Urheber Weiterlesen »

Softwarelizenzrecht: EUGH vom 3. Juli 2012 zum Thema Handel mit „gebrauchter Software“

Es ist vollbracht. Nach endlosen Streitigkeiten hat der EUGH entschieden, dass der Handel mit „gebrauchter Software“ auch dann zulässig ist, wenn die Software dem Kunden nicht in körperlicher Form sondern per Download über das Internet geliefert wurde. Die Entscheidung im Volltext zeigt das Verfahren zwischen Usesoft und Oracle auf, in dem Oracle nun in letzter

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Software Lizenzrecht: Scrum und IT-Verträge I

Als Methodik für Softwareanpassungen und Neuerstellungen rückt Scrum immer mehr in den Vordergrund der Diskussionen. IT-Unternehmen wenden immer wieder ein, dass die von Anwälten verwendeten  Vertragsgrundlagen falsch seien, da sie die Methodik der Scrum Prozesse nicht richtig aufgriffen. Das ist auf der einen Seite vermutlich richtig und nicht von der Hand zu weisen. Um zu

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Softwarelizenzvertrag: Risiken in der Cloud II

Wie bereits dargestellt, lassen sich die Risiken von Cloud Services in zwei große Bereiche aufteilen: 1.) Der Dienst steht nicht oder nicht im vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung. 2.) Der Dienst steht zur Verfügung, aber es werden unrichtige Resultate ermittelt. 1.) Verfügbarkeit Eines der großen Probleme jedes technischen Systems ist die Verfügbarkeit. In der Cloud

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