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Private Auktionshäuser haben abzurechnen – Was kann ich tun?

Familienerbstücke und Kunstobjekte werden gerne in privaten Auktionshäusern zum Kauf angeboten. Der Interessent besichtigt die Versteigerungsobjekte und bietet dann auf der Auktion bis er hoffentlich den Zuschlag erhält. Der Kaufpreis ist sofort zu zahlen.

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Zollrecht: Ausfuhrgenehmigung

Der Warenverkehr mit dem Ausland ist nach den Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit dem Zollkodex der EU grundsätzlich frei. Für die Ausfuhr bestimmter Produkte benötigt man allerdings eine Ausfuhrgenehmigung.
Es sind beim Export in Drittländer, d.h. in Länder außerhalb der EU, eine Reihe von Ausfuhrvorschriften zu beachten.
Bestehen von Genehigungspflichten:
Genehmigungspflichten regeln sowohl die EG-VO als auch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die Ausfuhrgenehmigungspflichten sind gegliedert in Ausfuhr und Verbringung von Gütern, Handels- und Vermittlungsgeschäfte und die Erbringung technischer Unterstützung.

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Versicherungsrecht: Besonderheiten der IT-Versicherung

Zwar geschieht es nicht jeden Tag, dass Sie von einem Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Vermögensschäden im IT-Bereicht, z.B. durch Installation fehlerhafter Software bei mehreren Kunden, Produktionsausfälle bei Auftraggebern o.ä. können allerdings schnell eine die Existenz bedrohende Höhe annehmen. Um sich effektiv gegen diese Risiken zu schützen benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, die Sie einerseits bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützt und andererseits die Zahlung des Schadens in begründeten Fällen begründeten sicherstellt. Eine entsprechende Versicherung muss u.a. die folgenden Merkmale aufweisen
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Versicherungsrecht: Haftpflicht für IT-Unternehmen

IT-Unternehmen haben ein spezielles Haftungsrisiko, das häufig nicht vom Deckungsschutz der üblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.  Das Haftungsrisiko des Unternehmens lässt sich in der Regel nicht per AGB ausschließen und auch nur schwer der Höhe nach begrenzen.  Es stellt sich daher einerseits die Frage nach der generellen Versicherbarkeit von  IT-Risiken und andererseits die Frage nach den auf dem Markt angebotenen branchenspezifischen Produkten.

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Handelsrecht: Exportkontrolle

Der Außenwirtschaftsverkehr ist in Deutschland grundsätzlich frei, dies regelt § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf. Dem Exporteur können gemäß § 7 AWG Beschränkungen auferlegt werden. Diese Beschränkungen dienen den folgenden Zwecken:

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Handelsrecht: Umgang mit CE-Richtlinien

Die grundsätzliche Bedeutung der Vorschriften zu CE-Richtlinien sind meist zumindest in Grundzügen bekannt. Schwierigkeiten bereitet allerdings oft der Umgang mit den Vorschriften in der Praxis. Wann und wie sind die Richtlinien anzuwenden?

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Anwendungsvorrang anderweitiger Regelungen gegenüber dem GPSG

oder andersherum gefragt: wann ist das GPSG nachrangig?

§ 1 Abs. 3 Satz 1 GPSG schließt die Anwendbarkeit des GPSG aus, soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder weitergehende Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit beim Inverkehrbringen oder Ausstellen von Produkten vorgesehen sind. Dies ist quasi die Generalklausel.
Vorab zur Erinnerung: bis zum Inkrafttreten des GPSG 2004 war der Arbeitsschutz insoweit im Gerätesicherheitsgesetz (GSG) geregelt, der Verbraucherschutz im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG oder ProSiG). Beides wurde im GPSG zusammengefasst bzw. durch dieses ersetzt.

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Wann liegt ein Inverkehrbringen im Sinne des GPSG vor?

Dies soll am Beispiel von Trainingsgeräten im Fitnessstudio erläutert werden, die den Mitgliedern (Verbrauchern) zur Verfügung gestellt werden.

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Mietrecht: Besonderheiten des Schriftformerfordernisses

Nach §§ 550, 578 BGB müssen langfristige Mietverträge das Schriftformerfordernis des § 126 BGB beachten. Dabei sind zwei Besonderheiten zu beachten:

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Produktsicherheit – Die große Herausforderung

Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sind neben den Herstellern auch die Behörden zur wirksamen Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten verpflichtet. Deshalb wird die Sicherheit der Produkte behördlich überwacht. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann sogar eine Amtshaftung begründen. Deshalb sind nicht nur die Hersteller von Produkten zur Vermeidung einer zivilrechtlichen Haftung oder einer strafrechtlichen Ahndung von Produktfehlern an einem sicheren Produkt interessiert.

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