zahlungsverzug

Verbotene Eigenmacht, Aktivierungskeys und Remote Access

BGH: Entscheidung vom 26.10.2022 Vermieter von Elektroautos dürfen sich die Möglichkeit der Sperrung der Elektrobatterie durch eine Fernabschaltung grundsätzlich nicht durch allgemeine Geschäftsbeziehungen vorbehalten. Diese Regelung ist für den Verbraucherverkehr ergangen. Es klagte ein Verbraucherschutzverein gegen eine französische Bank, die Elektroautos vermietet oder verleast. Die Bank verwendete sogenannte Allgemeine Batterie -Mietbedingungen. Diese sahen vor, dass […]

Verbotene Eigenmacht, Aktivierungskeys und Remote Access Weiterlesen »

„Kalte Dusche“ bei Zahlungsverzug des Mieters ?

Ja, meint das Amtsgericht Waldshut-Tiengen (Beschluss vom 6.7.2009, 7 C 131/09). Befindet sich der Mieter mit der Miete und den Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, darf der Vermieter aufgrund seines Zurückbehaltungsrechts die Warmwasserversorgung einstellen. Und das Gericht legt noch einen drauf: dies sei auch nicht unverhältnismäßig, wenn nicht (auch noch) sämtliche Grundversorgungsleistungen wie Wasser und Strom eingestellt

„Kalte Dusche“ bei Zahlungsverzug des Mieters ? Weiterlesen »

Jederzeit (außerordentliche) Kündigung bei ausreichendem Mietrückstand?

In manchen Fällen nicht ohne vorherige Abmahnung, meint das OLG Hamm (Urteil vom 21.01.2009, 30 U 106/08). Grundsätzlich berechtigt ein Mietrückstand in der vom Gesetz vorgegebenen Höhe zur außerordentlichen, also fristlosen Kündigung, und zwar ohne vorherige Abmahnung. Hat der Vermieter den Rückstand jedoch über längere Zeit rügelos hingenommen, kann eine vorherige Abmahnung erforderlich sein. Dies

Jederzeit (außerordentliche) Kündigung bei ausreichendem Mietrückstand? Weiterlesen »

Serversperrung bei geringfügigem Zahlungsverzug

Die Sperrung der Internetangebote eines Kunden durch den Accessprovider kann bei Bestehen eines nur geringfügigen Zahlungsverzugs (hier 8 Euro) rechtsmissbräuchlich sein und Schadensersatzansprüche des Kunden auslösen. Diese ältere Entscheidung des OLG Karlsruhe (3.12.2007) zeigt erneut, daß man bei der Durchsetzung von Zahlungsforderungen  vorsichtig sein muß, wenn der Kunde infolge eines faktischen Zwangs nicht mehr in der

Serversperrung bei geringfügigem Zahlungsverzug Weiterlesen »

Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Bei einem Rückstand mit zwei Monatsmieten erlaubt das Gesetz die fristlose Kündigung des Wohnraums. Grundsätzlich müssen fristlose Kündigungen in einem engen zeitliche Zusammenhang mit dem Grund erfolgen. Hier nun hat der BGH (Urteil vom 11.03.2009, VII ZR 115/08) sogar eine erst fünf Monate später auf diesen Rückstand gestützte Kündigung als wirksam erachtet. Es läge keine

Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug Weiterlesen »

Nach oben scrollen