Autorenname: Stefan G. Kramer

Anwendungsbereich des 6.Kap Data Act auf SaaS Systeme

Worum es geht Seit dem 12. September 2025 gilt Kapitel VI des Data Act. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten müssen Kunden den Wechsel ermöglichen — zwei Monate Ankündigungsfrist, Exportpflicht in strukturiertem Format, spätestens ab 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte mehr. Die Regeln greifen also tief in die Vertragsgestaltung ein. Die erste Frage richtet sich damit nach dem

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Begiff des KI Systems 1/ 3

Was ist eigentlich KI? Was eigentlich ein KI System nach dem Gesetz ist und welche Schwächen die Legaldefinition aufweist, zeigt diese Blogserie. KI ist allgegenwärtig, jeder benutzt sie oder verwendet den Begriff. Künstliche Intelligenz steht auf Produktbroschüren, in Förderprogrammen, in Beratungsangeboten — und seit August 2024 auch in einer EU-Verordnung, die Pflichten auslöst. Das Problem

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Die Software-Stückliste: SBOM Bedeutung für Lizenz, KI und CRA Teil II

Wie wird eine SBOM erstellt? Manuell ist die Erstellung kaum praktikabel: Eine typische Unternehmensanwendung enthält Hunderte von Abhängigkeiten. Die Praxis setzt auf automatisierte Werkzeuge, die Quellcode oder fertige Binärdateien analysieren und die Stückliste automatisch generieren. Diese Werkzeuge lassen sich in den Entwicklungsprozess integrieren, sodass die SBOM bei jeder neuen Version automatisch aktualisiert wird. Als Standardformate

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Die Software-Stückliste: SBOM Bedeutung für Lizenz, KI und CRA Teil I

Die SBOM — die Software-Stückliste — ist bekannt als Werkzeug für Open-Source-Lizenz-Compliance und ab 2027 als gesetzliche Pflicht unter dem Cyber Resilience Act. Beides ist richtig, aber es ist nicht der dringendste Grund, heute damit anzufangen. Der eigentlich aktuelle Grund ist ein anderer: Wer Software mit KI-Werkzeugen entwickelt und nicht dokumentiert, welche Teile von einer

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KI-Kompetenzpflicht nach Art 4 KI VO – Spezielle Prozesse für IT Unternehmen

Von allen Pflichten der KI-Verordnung ist die in Art. 4 die am meisten unterschätzte. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025. Keine Übergangsfrist, keine Ausnahme für KMU, keine Ausnahme nach Risikoklasse. Und sie betrifft nicht nur die, die KI-Systeme entwickeln – sondern auch jeden, der sie einsetzt. Was steht drin? Anbieter und Betreiber von KI-Systemen

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Durchführung der KI VO der EU ist beschlossen: Das KI-MIG.

Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 das KI–Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) beschlossen. Die EU hat es mit der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 – dem sogenannten AI Act (auf Deutsch KI- VO) – erlassen. Darüber haben wir schon berichtet und bieten Seminare zu diesem Thema an. Der AI Act regelt aber nicht, welche Behörde zur Überwachung

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Respr: BGH Urteil 31.7.2025 Werbeblocker IV – Umfasst der Schutz einer Software auch Datenstrukturen?

BGH „Werbeblocker IV“: Wenn der Browser neben dem Programm zum urheberrechtlichen Schutzgegenstand wird In der letzten Blogserie hatte ich die aktuelle Diskussion nach der Grenze zwischen einer urheberrechtlich geschützten Befehlsfolge des Programmcodes und den nicht geschützten Derivaten des Programmcodes aufgeworfen. Es ging auch um die Entscheidung Werbeblocker IV des BGH vom 31.7.2025. Können Datenstrukturen, die

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Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG  – Diskussionsbeitrag Teil III

VI. Widerspruch zum § 69a Abs.2 S.2 UrhG? Sofern man, wie Streitz es tut, in Rn. 68 seines Aufsatzes konkret formuliert: Der Schutzumfang solle erweitert werden um ist das eine Forderung nach Schutz der Entwurfsentscheidungen – also genau das, was § 69a Abs. 2 S. 2 UrhG ausdrücklich vom Schutz ausnimmt. Geschützt wird vom Urheberrecht

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Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG  – Diskussionsbeitrag Teil II

III. Das Freihaltebedürfnis als Auslegungsmaßstab § 69a Abs. 2 S. 1 UrhG schützt „alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms“ und sagt weiter, „Ideen“ seien nicht geschützt. Das Urheberrecht ist immer Ausdruck einer Abwägung zwischen den Individualinteressen des Inhabers der Nutzungsrechte, der seine Arbeit möglichst weitgehend gegen den Wettbewerb schützen möchte und den Interessen der Allgemeinheit, die einen

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Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG  – Diskussionsbeitrag Teil I

Worum geht es? in Kürze: Was gehört rechtlich zu dem Begriff des Computerprogramms. Nur der Sourcecode oder auch andere Dinge wie die Datenstrukturen, etc. Darf ich als Wettbewerber oder Dritter in die Datenstrukturen eingreifen, die ein Programm generiert oder ist das schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht, weil die Datenstrukturen als Computerprogramm qualifiziert werden und

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