AGB- und Vertragsrecht

Vertragsrecht: Schriftformklauseln

Grundsätzlich sind aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit keine Schriftformerfordernisse bei dem Abschluss von Verträgen, Vertragsänderungen, Zusätzen und Nebenabreden zu beachten. Es gibt nur wenige gesetzliche Abweichungen die zu beachten sind, z.B. bei Mietverträgen. Häufig ist es aber auch im Interesse der Parteien, die Vereinbarung in einer bestimmten Form zu fixieren. Entsprechend werden in Verträgen und […]

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Vertragsrecht: Die Wirksamkeit der verfahrensrechtlichen Regelungen einer Schiedsgerichtsklausel

Im Rahmen von AGB werden vielfältig Abweichungen zu den gesetzlichen Regelungen geschaffen. Ist eine Schiedsklausel wirksam in den AGB in den Vertrag einbezogen, so kann der Verwender auch Abweichungen zu den gesetzlichen Regelungen über das Schiedsgerichtsverfahren, insbesondere die §§ 1025 ff. BGB, bestimmen. Allerdings unterliegen diese Abweichungen auch der Inhaltskontrolle des § 307 Abs. 1

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Vertragsrecht: Die generelle Wirksamkeit von Schiedsklauseln als AGB

Sind die erforderlichen Formerfordernisse bei der Vereinbarung einer Schiedsklausel berücksichtigt worden, so bedeutet dies nicht in allen Fällen, dass diese Schiedsvereinbarung auch wirksam ist. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Schiedsvereinbarung nicht gegebenenfalls an § 307 Abs. 1 BGB scheitert. Nach § 307 Abs. 1 BGB ist eine allgemeine Geschäftsbedingung dann unwirksam, wenn

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Vertragsrecht: Schiedsgerichtsvereinbarungen und Formerfordernisse

Eine Schiedsgerichtsvereinbarung liegt vor, wenn die Vertragsparteien im Falle einer Streitigkeit oder mehreren Streitigkeiten, das/die aufgrund eines bestimmten Rechtsverhältnisses zwischen ihnen entsteht oder entstehen wird, gleichgültig ob vertraglich oder nicht vertraglich, vereinbaren, die Angelegenheit einem Schiedsgericht  zur (ausschließlichen) Entscheidung zu unterwerfen. Eine Schiedsvereinbarung kann in einer separaten Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in einer Klausel eines Vertrags

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AGB-Recht: AGB zum Annahmeverzug

Die Regelungen zum Annahmeverzug befinden sich in den §§ 293 ff BGB. Da nach Ansicht von Rechtsprechung und Lehre diesen Regelungen nachgesagt wird, eine ausgeglichene Balance zwischen Schuldner und Gläubiger zu schaffen, sind Abweichungen zu den §§ 293 ff. stets von dem Verdacht behaftet, unwirksam zu sein. Der Gläubigerverzug ist verschuldensunabhängig, er setzt nur voraus,

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AGB-Recht: Abtretungsausschlüsse

Abtretungsausschlüsse in Einkaufsbedingungen Abtretungsausschlüsse  – also Verbote, eine Abtretung vornehmen zu können –  können sich auf zwei verschiedene Formen von Forderungen beziehen. Einerseits auf Waren, zum anderen auf Geldforderungen. Wie an anderer Stelle dargelegt, gilt für Geldforderungen der § 354 a HGB. Solche Gründe können z. B. in Geheimhaltungsinteressen oder dem Schutz von gewerblichen Schutzrechten

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Vertragsrecht: Internationale Schiedsverfahren und das UNÜ

Im internationalen Rechtsverkehr muss im Falle einer Schiedsstreitigkeit das UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (UNÜ) beachtet werden. Nach dem UNÜ soll sichergestellt werden, dass vollstreckungsfähige Schiedssprüche in anderen Vertragsstaaten vollstreckt werden können. Nicht erfasst von diesem Abkommen sind Schiedssprüche mit nur schuldrechtlichem Inhalt, da solche nicht vollstreckbar sind. Ferner können Schiedsvergleiche nur

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Vertragsrecht: Internationale Schiedsvereinbarungen und kollisionsrechtliche Fragen im Überblick

Schiedsvereinbarungen im internationalen Geschäftsverkehr können den Vertragsparteien diverse Vorteile bringen. Dabei müssen die unterschiedlichen Vertragsarten sowie die kollisionsrechtlichen Fragen, die mit der jeweiligen Vertragsart verbunden sind, getrennt berücksichtigt werden. Zunächst ist der Hauptvertrag von der Schiedsvereinbarung zu unterscheiden, selbst dann, wenn die Schiedsvereinbarung im Hauptvertrag geregelt ist. Die Schiedsvereinbarung bestimmt, ob und inwieweit ein Schiedsverfahren

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AGB-Recht: Abtretung – Abtretungsverbote

Praktisch alle Verträge beinhalten Regelungen, in denen die Abtretung einer Forderung geregelt ist, indem gesagt wird, welche Forderungen nicht abgetreten werden dürfen. Solche Abtretungsverbote dienen dem Schutz des Schuldners (also desjenigen, der leisten muß). Der Schulder der z.B. Dienstleistungen zu erbringen hat, will diese unter Umständen nicht dem neuen Gläubiger gegenüber erbringen. Weiteres Beispiel: Die

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Gewerblicher Rechtsschutz und Vertragsrecht auf der internationalen Ebene – Lizenzverträge

Beim Abschluss eines Lizenzvertrags gestattet der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Nutzung eines Schutzrechts. Die Parteien müssen grundsätzlich bei der Gestaltung eines Lizenzvertrags nur wenige Vorschriften beachten, da Lizenzverträge – zumindest in Deutschland – kaum gesetzlich geregelt sind. Dies lässt bei der Prüfung eines Lizenzvertrags viele Fragen offen. Bei der Auseinandersetzung mit einem Lizenzvertrag muss immer

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