Informationstechnologie und Edv

Software Lizenzvertrag: Software as a service Teil I

Software soll wie ein Taxi oder wie Strom verwendet werden können. Der Kunde soll sich nicht mehr mit den Schwierigkeiten einer ordnungsgemäßen Installation, der Auswahl der richtigen Hardware und Softwareumgebung, der Pflege der Software und der notwendigen Anpassung der Hardware auseinandersetzen müssen. Nach dem Zugriff via VPN oder über  über das Internet können problemlos bestimmte Programme […]

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Die Pflicht zur Datensicherung

Die Pflicht zur Datensicherung ist eine allgemeine Pflicht, die der Unternehmensführung obliegt. Sie wird einerseits aus dem Gesetz, genau aus dem § 91 Akt.2 AktG abgeleitet. Der § 91 Abs.2 AktG normiert nach seinem Wortlaut nur Pflichten, die die Führung von Aktiengesellschaften betreffen. Aber nach der herrschenden Ansicht sind die Prinzipien, die aus dieser Norm abgeleitet werden,

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IT Recht: Eigener Zeitaufwand für Datenherstellung als Schaden

Ein IT-Unternehmen verursacht einen Datenverlust. Der Kunde kann eine Zeit lang nicht arbeiten und lässt die Daten selbst wiederherstellen. Die Frage, die der BGH am 9.12.2008 entschied, bestand darin, ob der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz hat, weil sein Personal eine bestimmte Zeit lang nicht mehr arbeiten konnte oder mit der Rekonstruktion von Daten befasst

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Software Lizenz Modelle Teil 1: Concurrent, namend user, single User

Viele Begrifflichkeiten im Bereich des Softwarerechts sind nicht klar definiert. Der Einfluß des US-Rechts ist groß, und die Wissenschaft an sich ist vermutlich noch zu jung, als daß sich ein allgemein anerkannter Standard herausgebildet haben könnte. Das Problem für den Juristen besteht darin, daß sich eine Vielzahl von Begriffen in den Verträgen befinden, die von

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Software Lizenz Modelle Teil 2: Concurrent, single user, named user

In den US-Verträgen gibt es viele Begriffe Concurrent, Concurrent enterprise, Single user oder named user. Concurrent heißt gleichzeitig, Enterprise ist das Unternehmen, single user sind Einzelplatznutzer und Named User sind namentlich benannte Nutzer. Wie passen diese Modelle mit dem deutschen Urheberrecht zusammen? Und dies vor allem, wenn die Verträge eigentlich immer nur unter dem Begriff

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Software Lizenzrecht: Länderübergreifende Grundsätze des Schutzes von Computerprogrammen

Der Ausgangspunkt des Schutzes von Computerprogrammen ist das Urheberrecht. In Deutschland sind die Vorschriften des „Lizenzrechts für Software“ in den §§ 69a ff. UrhG geregelt. Bei deren Auslegung sind die Vorschriften des europäischen Rechts zu beachten. Art 1 Abs.1 der RL 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen normiert, daß Computerprogramme grundsätzlich als literarische Werke im

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Serversperrung bei geringfügigem Zahlungsverzug

Die Sperrung der Internetangebote eines Kunden durch den Accessprovider kann bei Bestehen eines nur geringfügigen Zahlungsverzugs (hier 8 Euro) rechtsmissbräuchlich sein und Schadensersatzansprüche des Kunden auslösen. Diese ältere Entscheidung des OLG Karlsruhe (3.12.2007) zeigt erneut, daß man bei der Durchsetzung von Zahlungsforderungen  vorsichtig sein muß, wenn der Kunde infolge eines faktischen Zwangs nicht mehr in der

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Software Lizenzrecht Russland Grundlagen

Die anwendbaren Regelungen finden sich im Gesetz der russischen Förderation über den Rechtssschutz von Computerprogrammen und Datenbanken (CPG) und dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Rechte (UrhG). Beide sehen in Software literarische Werke – vergleichbar mit dem deutschen Recht, das  Software als Textwerk qualifiziert. Das Verhältnis beider Gesetze zueinander ist häufig unklar. In der Praxis werden beide Regelungen

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IT-Recht: Fehlermeldungen des Kunden II Rechte und Pflichten

Die Fehlermeldung muß rechtzeitig – und das heißt häufig unverzüglich – erfolgen. Bei Handelsgeschäften gilt nach § 377 HGB die Ware als genehmigt, falls der Käufer erkannte Mängel nicht unverzüglich rügt und diese Rüge gegenüber dem Verkäufer erklärt. Diese Regelung ist in Kaufverträgen und über § 381 II HGB auch Werklieferungsverträgen anwendbar. Bertroffen sind also

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IT Recht: Fehlermeldungen des Kunden I

Im Optimalfall erfolgen die Fehlermeldungen eines Kunden schnell und präzise, beschreiben einen reproduzierbaren Fehler. Dieser Fall liegt allerdings nicht häufig vor. Häufig deuten die Fehlermeldungen des Kunden auf Bedienungsfehler hin, beschreiben die Symptome des Fehlers nur schwammig und nicht selten kann man den Weg nicht nachverfolgen, den der Kunde gegangen ist, bevor der Fehler auftrat.

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