Markenrechtliche Folge einer Privatisierung
Einleitung Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 19.06.2008, Az. 29 U 51 33/03, darf die Berliner Bundesdruckerei GmbH nicht weiter ihren Namen führen. Sachverhalt Die Berliner Bundesdruckerei ist ein Anbieter von Hochsicherheitstechnologie und war bis 2000 im Besitz des Bundes. In 2000 wurde das Unternehmen privatisiert und gehört seitdem privaten Investoren. Ein Mitbewerber hat […]
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