Juristische Informationen

Auskunft und bewußte Verschleierung der eigenen Einkünfte

Bitte nicht schummeln, bei der Auskunft über die eigenen Einkünfte möchte man sagen. Ist doch eigentlich klar. Denn die Auskunftsverpflichtung dient der Prüfung und Begründung von Unterhaltsansprüchen. Der Anspruch auf Auskunft und Belege ist daher strikt zu erfüllen, natürlich vollständig und wahrheitsgemäß. Immerhin kann verlangt werden, die Richtigkeit der Auskunft an Eides statt zu versichern. […]

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Jederzeit (außerordentliche) Kündigung bei ausreichendem Mietrückstand?

In manchen Fällen nicht ohne vorherige Abmahnung, meint das OLG Hamm (Urteil vom 21.01.2009, 30 U 106/08). Grundsätzlich berechtigt ein Mietrückstand in der vom Gesetz vorgegebenen Höhe zur außerordentlichen, also fristlosen Kündigung, und zwar ohne vorherige Abmahnung. Hat der Vermieter den Rückstand jedoch über längere Zeit rügelos hingenommen, kann eine vorherige Abmahnung erforderlich sein. Dies

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Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit für Kindesunterhalt?

Ja, meint das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 09.04.2009 (9 WF 184/08) und dürfte sich dabei in guter Gesellschaft wähnen. Denn gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte verschärfte Erwerbsobliegenheit für den Unterhaltspflichtigen. Kann er den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen, etwa weil die Auftragslage schlecht ist, muss er in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechseln. Dies

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Abänderung von Alttiteln auf Unterhalt bei verschärfter Erwerbsobliegenheit

Die verschärfte Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter (geschiedene Ehefrau) kann auch bei Betreuung eines Kindes die Abänderung eines Unterhaltstitels rechtfertigen, so dass Oberlandesgericht Schleswig-Holstein jetzt mit Urteil vom 19.01.2009 (15 UF 124/08). Dies soll auch dann gelten, wenn diese Umstände bei Schaffung des Titels nicht erkennbar waren, etwa deshalb, weil die Unterhaltsreform zu diesem Zeitpunkt noch nicht

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Endrenovierung von Gewerberäumen durch Individualabrede

Derzeit tendiert die Rechtsprechung dazu, die vertragliche Abwälzung von Schönheits- und Endrenovierungsvereinbarungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen im gewerblichen Bereich ähnlich streng wie bei Wohnraummietverträgen auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Jedenfalls der BGH neigt dazu, auch im Gewerbemietrecht ein entsprechendes Schutzbedürfnis des Mieters anzuerkennen – und Formularklauseln entsprechend streng(er), nämlich ähnlich dem Wohnraummietverhältnis, zu prüfen. Etwas anders

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Sorgerechtsentzug wegen verwahrlostem Kaninchenstall?

Nein, das ginge dann wohl doch zu weit, zumindest dem AG Gummersbach (Beschluss vom 24.03.2009, 22 F 419/08). Eine Verwahrlosungsgefahr des Kindes bei der Mutter könne nicht daraus abgeleitet werden, dass angeblich ein im Keller stehender Kaninchenstall solange nicht gesäubert worden sein soll, bis der Gestank nach Angaben von Mitbewohnern unerträglich geworden sein soll. Da

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Unterhaltsbeschränkung durch verfestigte Lebensgemeinschaft schon nach 1 Jahr?

Das war nach der bisherigen Rechtsprechung frühestens nach 2-3 Jahren der Fall. Das AG Essen meint nun, dass diese lange Zeit den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr angemessen Rechnung trägt und vertritt die Auffassung, schon nach einem Jahr könne eine verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegen. Die Folge ist eine Beschränkung oder Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit

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Außenanstrich von Fenstern und Türen als Schönheitsreparatur?

Nein, zumindest nicht wenn es um die Wohnungseingangstür, die Fenster, die Balkontür und die Loggia geht. Dies hat der BGH jüngst mit Urteil vom 18.02.2009 (VIII ZR 210/08) entschieden. Nun, das war so schon bekannt. Wichtig an dieser Entscheidung ist vielmehr , dass durch eine derartige Ausdehnung die Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam

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Wie kippt man einen gewerblichen Mietvertrag?

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.03.2009 (2 U 72/08) kann dies über einen formunwirksamen Nachtrag zu einem auf bestimmte Zeit geschlossenen gewerblichen Mietvertrag „gelingen“. Denn die Unwirksamkeit des Nachtrags infolge eines Formmangels zieht im Zweifel die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Nun, das ist auch die übliche Folge des § 139 BGB,

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Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Bei einem Rückstand mit zwei Monatsmieten erlaubt das Gesetz die fristlose Kündigung des Wohnraums. Grundsätzlich müssen fristlose Kündigungen in einem engen zeitliche Zusammenhang mit dem Grund erfolgen. Hier nun hat der BGH (Urteil vom 11.03.2009, VII ZR 115/08) sogar eine erst fünf Monate später auf diesen Rückstand gestützte Kündigung als wirksam erachtet. Es läge keine

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