Handelsrecht: Provision des Handelsvertreter
Die § 87ff. HGB beinhalten die Regelungen über die Provionsansprüche des Handelsvertreters. Die Regelungen sind nicht analog auf den Vertragshändler anwendbar. Provisionsansprüche enstehen grundsätzlich nur aufgrund von Kaufverträgen, die rechtswirksam abgeschlossen sind und bestandskräftig sind. Entfällt die Rechtskraft des Vertrags infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung oder durch eine wirksame Anfechtung, so entfällt auch der
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