Firmenmäßige Nutzung einer Gemeinschaftsmarke
Eine Gemeinschaftsmarke schützt nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch. Nach einem Urteil des BGH vom 13.09.2007, Az. I ZR 33/05, kann der Inhaber einer Marke die rein firmenmäßige Nutzung eines verwechslungsfähigen Zeichens nicht verbieten.Nach dem deutschen Markengesetz kann der Inhaber einer prioritätsälteren Marke die Nutzung einer Marke oder eines geschäftlichen Kennzeichens verbieten, wenn eine Verwechslungsgefahr […]
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