Internetrecht: Hyperlinks auf freie Web-Inhalte bedürfen keiner Zustimmung
Wer im Internet die Nutzer seiner Website über Hyperlinks auf geschützte Werke weiterleitet, muss hierfür nicht die Zustimmung der Rechteinhaber der verlinkten Inhalte einholen. Das gilt auch dann, wenn der Nutzer den Eindruck haben kann, der fremde Inhalt erscheine auf
