Wettbewerbsrecht: „Energydrink“ keine gesundheitsbezogene Angabe
Verbraucher sollen über gesundheitsfördernde Eigenschaften von Lebensmitteln nicht getäuscht werden. Deswegen hat die EU in der sogenannten „Health Claims“-Verordnung festgelegt, dass solche Angaben nur unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig sind – insbesondere müssen sie nachweislich korrekt sein und dürfen auch
