eCommerce: Auto-Replies können gegen Impressumspflicht verstoßen
§ 5 TMG schreibt für Diensteanbieter im Internet die Angabe bestimmter Informationen vor. Im sogenannten Impressum muss auch eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme vorgesehen werden. Eine Mail-Adresse, die Nutzer mit Auto-Replies ausschließlich auf Kontaktformulare verweist, genügt diesen Anforderungen nicht.
