Mietvertragsschluß in Kenntnis von Mängeln?
Besser nicht. Denn dann entspricht der Zustand des Mietobjektes mit den Mängeln der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Im konkreten Fall (AG Wetzlar, Urteil vom 10.3.2009, 38 C 736/08) war der Zustand des Teppichbodens mangelhaft, es gab starke Verschleißsspuren und beide Parteien hatten bereits vor Anmietung über die Erneuerungsbedürtftigkeit gesprochen. In einem solchen Fall fehlt es an […]
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