Ist das „verspätete“ Mieterhöhungsverlangen noch wirksam?
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Aber gilt das auch beim Mieterhöhungsverlangen? Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter fünf Jahre (!) nach Vorliegen der Erhöhungsvoraussetzungen eine Mieterhöhung verlangt. Das scheint nicht unproblematisch, bedenkt man, dass dieser Zeitraum über der Regelverjährung (3 Jahre) und erst recht einer sogenannten Verwirkung liegt. Dennoch kein Problem, meint […]
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