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Filesharing: Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

26. Mai 2011 von Susan B. Rausch

Aktuell mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag des Unternehmens Sony Music Entertainment Germany GmbH bundesweit ab. Dabei handelt es sich um angeblich unerlaubte Verbreitung von einem urheberrechtlich geschützten Werk.

Dabei beraten wir einen Betroffenen, der das Musikalbum „Come Around Sundown“ von der Künstlergruppe Kings of Leon und das Musikalbum „Greatest Hits“ von der Künstlergruppe Foo Fighters auf einer Internettauschbörse zum elektronischen Abruf ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers zur Verfügung gestellt haben soll. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben unseren Mandanten aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt 1.406,00 € als Schadensersatz einschließlich der Anwaltskosten zu zahlen. Damit soll die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden.

Wir möchten Ihnen dringend empfehlen, solche Abmahnungen ernst zu nehmen!

- Wir empfehlen Ihnen dringend, die Sache sorgfältig prüfen zu lassen. In einer Vielzahl dieser Fälle sind die Abmahnungen unberechtigt. Im Einzelfall können entscheidungserhebliche Einwendungen gegen die geltend gemachten Ansprüche erhoben werden.

- Lassen Sie auf jeden Fall die gesetzten Fristen nicht verstreichen. Die Fristen sind häufig sehr kurz bemessen. Werden sie jedoch nicht beachtet, drohen Ihnen sofortige gerichtliche Maßnahmen.

- Setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung und lassen Sie sich Ihre Fall beraten. Es gibt häufig alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten Sie bundesweit gern zu fairen Konditionen.

Rufen Sie uns unter Telefonnummer

040-349 603-0

an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen an die E-Mail Adresse

sbr@anwaltskanzlei-online.de

oder an die Telefaxnummer

040-349 603-20.

Wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Wenn Sie mit unserem Angebot einverstanden sind und einen entsprechenden Auftrag erteilen, fällt das vereinbarte Beratungshonorar an.

Wir arbeiten mit einem engagierten und motivierten Mitarbeiterteam. Wir halten die gesetzten Fristen ein und stehen Ihnen für alle Anfragen gerne zur Verfügung.

Service für Sie: Ausdrucken, per E-Mail verschicken, Teilen:
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abgelegt unter: Urheberrecht Suchbegriffe: abmahnung, Fachanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Filesharing, Urheberrecht, Waldorf Frommer

Rechtsanwältin Susan B. Rausch

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für IT-Recht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internationales Privatrecht, Internetrecht

040 - 349 603 39
Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf:
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Kontakt

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